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Pressemeldung

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Datum: am 08.02.2010 um 10:41
Kategorie: Beratung, Finanzen, Recht, Immobilien


Kiel) Der Ankauf der Daten-CD mit persönlichen Daten Schweizer Bankkunden steht unmittelbar bevor. Der nordrheinwestfälische Finanzminister erklärte, man sehe keine rechtlichen Bedenken. Auch der Bundesfinanzminister erklärte in den letzten Tagen mehrfach, man könne im Falle der Schweizer Daten nicht anders handeln als im Falle Lichtensteiner Daten im Jahr 2006. Nach der Presse soll es sich um Daten der Credit Suisse handeln.

Die rechtliche Zulässigkeit des Datenankaufs steht gleichwohl nicht abschließend fest, betont Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Christian Lentföhr aus der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Schuster, Lentföhr & Zeh von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V., Kiel, sondern liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.

Zwar hatte das Landgericht Bochum im Falle Zumwinkel entschieden, auch der Ankauf der Liechtensteiner Daten sei rechtens. Dies scheint aber die einzige Entscheidung in dieser Richtung zu sein. Zur Problematik der Datenhehlerei und Steuerhinterziehung meint denn auch seine Kanzleikollege Friedrich Kötter-Boissere, Fachanwalt für Steuerrecht/ Dipl. Finanzwirt: „Ein Rechtstaat darf nicht zum Datendiebstahl anstiften!“

Weitere Entscheidungen, die von der Politik gern zitiert werden, hatten lediglich Beweisverwertungsverbote abgelehnt. Auch wenn die Daten Früchte eines verbotenen Baumes sein sollten, dürfen Erkenntnisse verwertet werden, die aus diesen Früchten etwa im Rahmen einer Hausdurchsuchung gezogen werden, erläutert die beiden Experten. Betroffene müssen also damit rechnen, dass in den nächsten Tagen die Steuerfahndung vor der Haustür steht. Unangenehm genug, kommt diese zumeist morgens gegen 7.00 Uhr. Dann heißt es Ruhe zu bewahren und einen erfahrenen Rechtsanwalt anzurufen.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann helfen, darauf weisen die Rechtsanwälte aus der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Schuster, Lentföhr & Zeh ausdrücklich hin. Steuer ist unverzüglich nachzuentrichten. Sie muss jedoch vor Entdeckung der Tat beim Finanzamt eingehen und vollständig alle Tatschen angeben. Hierbei geht es manchmal um Stunden.

Tipps zum richtigen Verhalten, so Lentföhr, finden sich auch auf der Homepage der DASV Deutsche Anwalt- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft - www.mittelstands-anwaelte.de - unter der Rubrik „Recht von A bis Z“ sowie im Übrigen auch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte.

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Christian Lentföhr
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- u. Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Friedrich Kötter-Boissere
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht/ Dipl. Finanzwirt
Schuster Lentföhr & Zeh
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Josephinenstrasse 11-13
40212 Düsseldorf
Germany
Phon: # 49 211 65 88 10
Fax: # 49 211 83 69 287
Mail: law@wsp.de
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