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RA Wollin: Rechtshilfe für Kapitalanleger Datum: am 25.01.2007 um 16:19 Kategorie: Beratung, Finanzen, Recht, Immobilien
Rechtsanwalt Markus Wollin vertritt bundesweit die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern.
Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. Grauen Kapitalmarkts stehen bis heute im Zentrum seiner Tätigkeit.
In der Vergangenheit konnte RA Wollin für eine Vielzahl von Anlegern, die Wertpapiergeschäfte, Immobilieninvestitionen, Steuersparmodelle, stille Beteiligungen oder andere Kapitalanlagen getätigt hatten, Schadensersatzansprüche oder eine Rückabwicklung durchsetzen.
Die erste Kontaktaufnahme kann telefonisch, per Post, Telefax oder Email erfolgen. Es wird abgeklärt, welche Unterlagen und Auskünfte für die Erstberatung benötigt werden.
Im Rahmen der Erstberatung prüft RA Wollin überschlägig, welche Erfolgsaussichten für Ihren Fall bestehen und mit welcher Strategie vorgegangen werden sollte. Über das Ergebnis dieser Prüfung informiert Sie RA Wollin schriftlich oder fernmündlich. Gerne vereinbart RA Wollin auch einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen.
Bei hinreichenden Erfolgsaussichten erteilen Sie RA Wollin die notwendige Vollmacht. RA Wollin wird jeden weiteren Schritt mit Ihnen abstimmen. Im Regelfall versucht RA Wollin zunächst, eine außergerichtliche Einigung mit dem Gegner zu erreichen.
RA Markus Wollin ist am Amtsgericht und Landgericht Nürnberg-Fürth sowie dem Oberlandesgericht Nürnberg zugelassen. Er kann bundesweit bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten.
RA Markus Wollin
- ist als Experte in der BSZ® Topliste Kapitalanlagerecht gelistet,
- wurde in die "Liste der Anlegerschutzanwälte" des Researchdienstes Direkter Anlegerschutz aufgenommen,
- wird von der Verbraucherzentrale Bayern für den Bereich "Grauer Kapitalmarkt" empfohlen und
- ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein.
Aktuell stehen atypisch stille Beteiligungen, wie z.B.
- Südwest Finanz Vermittlung AG: Südwestrenta, Südwestrentaplus
- Deutsche Frankonia: Frankonia Direkt AG, Frankonia Wert AG, Frankonia Sachwert AG, Frankoniawert AG, Deltoton AG, CSA Capital Sachwert Alliance Beteiligungsfonds
- Rothmann & Cie.: OstWest International Leasing OWL AG
- EUROHAUS AG
geschlossene Immobilienfonds, wie z.B.
- DETAG,
- S.W. Immo-Fonds 2051 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG,
- Brentana
sowie
- Prospekthaftungsansprüche und die
- Haftung der Vertriebsgesellschaft, Haftung des Anlageberaters oder Anlagevermittlers
im Fokus.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.anwalt.de/markus_wollin
oder
www.lohbeck.net
Kontaktdaten:
Rechtsanwalt Markus Wollin
LOHBECK & PARTNER Rechtsanwälte
Hornschuchpromenade 7
90762 Fürth
Telefon: 0911/749 21-20
Fax: 0911/749 21-26
Mail: markus.wollin@lohbeck.net |
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Unternehmen
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Rechtsanwalt Markus Wollin LOHBECK & PARTNER Rechtsanwälte |
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Unternehmensform
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Freiberufler |
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Anschrift
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Hornschuchpromenade 7
90762 Fürth
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Telefon
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0911 / 74921-20
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Fax
|
0911 / 775391
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Website
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www.anwalt.de/lohbeck-wollin
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Unternehmens- beschreibung
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Kapitalanlagerecht, Rechtshilfe für Kapitalanleger, Anlegerschutzrecht
Rechtsanwalt Markus Wollin vertritt bundesweit die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern.
Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. Grauen Kapitalmarkts stehen bis heute im Zentrum seiner Tätigkeit.
In der Vergangenheit konnte RA Wollin für eine Vielzahl von Anlegern, die Wertpapiergeschäfte, Immobilieninvestitionen, Steuersparmodelle, stille Beteiligungen oder andere Kapitalanlagen getätigt hatten, Schadensersatzansprüche oder eine Rückabwicklung durchsetzen.
Die erste Kontaktaufnahme kann telefonisch, per Post, Telefax oder Email erfolgen. Es wird abgeklärt, welche Unterlagen und Auskünfte für die Erstberatung benötigt werden.
Im Rahmen der Erstberatung prüft RA Wollin überschlägig, welche Erfolgsaussichten für Ihren Fall bestehen und mit welcher Strategie vorgegangen werden sollte.
Über das Ergebnis dieser Prüfung informiert Sie RA Wollin schriftlich oder fernmündlich. Gerne vereinbart RA Wollin auch einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen.
Bei hinreichenden Erfolgsaussichten erteilen Sie RA Wollin die notwendige Vollmacht. RA Wollin wird jeden weiteren Schritt mit Ihnen abstimmen. Im Regelfall versucht RA Wollin zunächst, eine außergerichtliche Einigung mit dem Gegner zu erreichen.
RA Markus Wollin ist am Amtsgericht und Landgericht Nürnberg-Fürth sowie dem Oberlandesgericht Nürnberg zugelassen. Er kann bundesweit bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten.
RA Markus Wollin
- ist als Experte in der BSZ® Topliste Kapitalanlagerecht gelistet,
- wurde in die "Liste der Anlegerschutzanwälte" des Researchdienstes Direkter Anlegerschutz aufgenommen,
- wird von der Verbraucherzentrale Bayern für den Bereich "Grauer Kapitalmarkt" empfohlen und
- ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein.
Aktuell stehen atypisch stille Beteiligungen, wie z.B.
- Südwest Finanz Vermittlung AG: Südwestrenta, Südwestrentaplus
- Deutsche Frankonia: Frankonia Direkt AG, Frankonia Wert AG, Frankonia Sachwert AG, Frankoniawert AG, Deltoton AG, CSA Capital Sachwert Alliance Beteiligungsfonds
- EUROHAUS AG
und geschlossene Immobilienfonds, wie z.B.
- DETAG,
- S.W. Immo-Fonds 2051 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG,
- Brentana
sowie
- Prospekthaftungsansprüche und die Haftung der Vertriebsgesellschaft, Haftung des Anlageberaters oder Anlagevermittlers
im Fokus.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Marken- und Domainrecht
IT-Recht bzw. eBay- und Onlinerecht
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